Online Informationen für Private KFZ Versicherung in Kaiserslautern und Umgebung
Kfz-Haftpflichtversicherung Halter eines Kraftfahrzeugs (Personenwagen, Lastwagen, Motorrad oder ähnliche motorgetriebene Fahrzeuge) oder Anhängers sind gesetzlich zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet. Damit wird sichergestellt, dass im Falle eines schuldhaft verursachten Schadens der Verursacher nicht in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht ist. Auf der anderen Seite garantiert die Regelung, dass der Geschädigte Schadenersatz erhält, auch wenn der Schadensverursacher mittellos ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche geschädigter Verkehrsteilnehmer im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme ab und schützt damit den Kfz-Halter, den Eigentümer, den Fahrer sowie Beifahrer vor Schadenersatzansprüchen. Sie gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten.
Ab dem 01.01.2002 gelten folgende Mindestdeckungssummen: - Personenschäden: 2,5 Mio. EUR (2.556.460 Euro) - Drei und mehr verletzte Personen: 7,5 Mio. EUR (7.669.379 Euro) - Sachschäden: 500.000 EUR (511.292 Euro) - Vermögensschäden: 50.000 EUR (51.130 Euro) Die in Klammern gesetzten Beträge gelten für Verträge, die vor dem 01.01.2002 abgeschlossen wurden Dennoch entscheiden sich die meisten Autofahrer für die so genannte „unbegrenzte Deckung“, bei der die Beiträge nur geringfügig höher sind. Grundsätzlich versuchen die Versicherungen die Höhe der Prämien nach dem Schadensrisiko zu berechnen. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, insbesondere der durchschnittliche Schadensaufwand eines bestimmten Fahrzeugstyps in der Vergangenheit. Es gibt 16 verschiedene Typenklassen. Diesel, Kombis, Geländewagen, ältere Modelle, sowie Fahrzeuge mit hoher PS-Zahl schlagen mit hohen Beiträgen zu Buche, während man Klein- und Mittelklassewagen sehr günstig versichern kann. Mit einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung kann man den Versicherungsschutz erweitern.